rechnungswesen < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 11:07 Do 24.01.2008 | Autor: | steph07 |
Aufgabe | wie hoch ist der beizulegende zeitwert nach verkaufskosten?
eine maschine hat einen marktwert in höhe von 370.000euro,die maschine muss vor einem verkauf aber noch deinstalliert werden, wofür kosten in höhe von 20.000euro anfallen,die ein potenzieller abnehmer nicht tragen würde. |
Hallo, ich habe folgende Frage: muss ich die 20.000euro zu den 370.000 dazurechnen (als anschaffungsnebenkosten sozusagen), dass ich auf einen beizulegenden zeitwert in höhe von 390.000euro komme oder nicht?
ich habe diese frage in einem anderen forum gestellt, nämlich auf: www.controlling.uni-bremen.de--> elearning--> forum externes rechnungswesen
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Also meines Erachtens muss man die 20000 vom aktuellen Liquidationswert subtrahieren, da durch die Deinstallationskosten (die in jedem Fall dazu kommmen) der Zeitwert der Maschine um 20000 gemindert wird und so der aktuelle Zeitwert der Maschine 350000 beträgt.
MfG
Verzweifelthoch23
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(Korrektur) richtig (detailiert geprüft) | Datum: | 14:33 Do 24.01.2008 | Autor: | Analytiker |
Hi Ihr Beiden,
> Also meines Erachtens muss man die 20000 vom aktuellen
> Liquidationswert subtrahieren, da durch die
> Deinstallationskosten (die in jedem Fall dazu kommmen) der
> Zeitwert der Maschine um 20000 gemindert wird und so der
> aktuelle Zeitwert der Maschine 350000 beträgt.
Das ist korrekt! Wenn der beizulegende Wert unter den (fortgeführten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt, ist er bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und beim Umlaufvermögen anzusetzen, bei letzterem auch bei voraussichtlich nur vorübergehenden Wertminderungen.
Liebe Grüße
Analytiker
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