3-Monats-Eurior berechnen < Finanzmathematik < Finanz+Versicherung < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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Guten Tag,
ich schreibe diesen Beitrag aus Verzweiflung, weil mir bislang niemand helfen konnte. Dies ist wahrscheinlich nicht der richtige Ort, um diese Frage zustellen, doch vielleicht kann mir jemand von euch bei der Berechnung helfen.
Nachdem meine Mutter (Rentnerin) vor einem Jahr schwer an Krebs erkrankt ist, ist sie im Oktober schlussendlich verstorben.
Bereits vor Ihrem Tod habe ich sie gepflegt und mich begonnen um ihre Finanzen zu kümmern. Dabei ist mir aufgefallen, dass sie 2003 ein variables Darlehn ca. 30.000 Euro aufgenommen hat, welches sie seither mit 7,5% Zinsen und einer konstanten Rate von weniger als 200 Euro abstotterte. Sie können sich sicher vorstellen, dass nicht viel getilgt wurde.
Nachdem ich mir den Vertrag durchgelesen habe, weckte dies bei mir den Verdacht, dass die Bank den Zinsatz vertragswidrig nicht angepasst hat, obwohl sich der Zinsatz am Euribor "orientiert".
Da der Zinsatz seit 2003 bei konstant 7,50% liegt vermute ich, dass hier etwas faul sein könnte. Der Anwalt bei der Verbraucherzentrale hat mir gesagt, dass meine Mutter wie eine "Weihnachtsgans" ausgenommen wurde.
Ich habe bislang auch mehrere Gerichtsurteile gefunden, wonach diese Floskel, dass alleine die Bank entscheiden kann, ob der Zinssatz "nach billigem ermessen" angepasst wird nichtig ist.
Stattdessen "muss" er anscheinen angepasst werden laut OLG Celle: Urteil v. 24.10.1990, AZ: 3 U 240/89
https://books.google.hu/books?id=gvziCwAAQBAJ&pg=PT126&lpg=PT126&dq=Oberlandesgericht+Celle+1990+variable+darlehen&source=bl&ots=vGNOFwwRNl&sig=nGvjpXZHveKzpUccKMtPlFTZbn8&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj_kentve7YAhWRr6QKHdYKCW8Q6AEIJzAA#v=onepage&q=Oberlandesgericht%20Celle%201990%20variable%20darlehen&f=false
Was ich einfach nur wissen möchte ist, ob ich mit meiner Vermutung daneben liege oder ich doch Grund zum Zweifeln habe.
Gehen wir einmal davon aus, dass der Zinssatz hätte angepasst werden müssen und ich richtig liege. Kann man "pi-mal-Daumen" sagen, von welchen Größenordnungen wir hier sprechen könnten? Sprich so etwas wie statt 7,5% hätte sie nur 5,5% oder 4,5% zahlen müssen? Dann wäre der Kredit trotz des kurzzeitig hochgegangenen EURIBORS im Zeitraum um 2008 rum, wahrscheinlich schon abgezahlt.
Kann mir vielleicht jemand sagen, wie man den 3-monats-EURIBOR berechnet und daraus "ungefähr" den finalen Zinssatz ableitet, den meine Mutter hätte zahlen müssen?
Ich habe mir alle EURIBOR-Werte seit 2003 als Excel Dateien heruntergeladen. Ich bin leider nicht so gut in Mathe. Ich weiß nicht was ich mit den Werten nun tun muss.
Nur für Erst-Poster
Ich habe diese Frage in keinem Forum auf anderen Internetseiten gestellt.
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https://www.dhbbank.de/DHBBank.CorporateWebsite/media/Germany-Documents/Produktbeschreibung-FestgeldONLINE-Flex.pdf
informiert über den 3-Monats-Euribor, die Nichtanpassungspflicht der Bank ihrem Kunden gegenüber (hier allerdings bei der Geldanlage)
aus der Sicht einer Bank.
Der 3-Monats-Euribor wird aus den Werten der teilnehmenden Banken ermittelt (wie oberflächlich aus der Google-Suche lesbar, Suchbegriff: 3-monats-EURIBOR) und du kannst ihn nur im Nachhinein "lesen", nicht selbst berechnen (falls du das mit "berechnen" meintest)
30000 Euro
7,5% Zinsen
konstante monatli. Rate von 200 Euro
Jahr Restschuld Zins Tilgung Annuität
1 30000 3000*7,5/100 12*200 plus
2 usw. vgl. Tabelle zum Ratenkredit bei Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Ratenkredit
Demnach wäre nach 14 Jahren (genauer: 13,5 Jahren) der Kredit abbezahlt, in der Summe hat er 45210 Euro "gekostet"
Die Excel-Tab.kann ich dir zusenden.
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Hallo Maren,
entgegen Eisfischs Aussage bin ich der Meinung, dass von dem Kredit noch nicht viel, eigentlich fast nix, getilgt sein dürfte.
Du schreibst, dass deine Mutter eine (monatliche?) Rate von "weniger als 200€" aufgebracht hat.
Bei 7.5% Zinsen pro Jahr und einer Darlehenssumme von 30.000€ entspricht dies einem monatlichen Zins von ca. 190€ (je nach festgelegtem Verzinsungszeitraum)
Die Frage ist nun: bedeutet "weniger als 200€" nun das mehr oder weniger als die Zinslast getilgt wurde… aber das nur am Rande.
Um nun mal grob zu überschlagen, welcher Schaden dir durch die fehlende Anpassung der Zinsen entstanden ist, braucht man zwei Informationen:
1.) In welchem Zeitraum sollte der variable Zinssatz laut Vertrag angepasst werden. Da der Euribor täglich "erscheint", eine tägliche Anpassung aber nicht praktikabel ist, vermute ich irgendwas zwischen "Quartalsweise" und "Jährlich"
2.) Was genau bedeutet "orientiert"? Eine fester Prozentwert über Euribor? Bspw. 5% über Euribor?
Vielleicht kannst du diese Werte ja noch nachliefern. Grundsätzlich bleibt aber zu sagen, dass dir die hiesige Auskunft nur teilweise etwas bringen wird.
Erstens kann ein möglicher ermittelter Wert nur ein Richtwert sein, andererseits sind die Erfolgsaussichten gegenüber einer Bank mMn ohne anwaltliche (oder sogar gerichtliche) Hilfe eher gering.
D.h. das einzige, was du hier bekommst ist eine Art "Größenordnung" der zu viel bezahlten Zinsen.
Gruß,
Gono
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 17:14 Di 30.01.2018 | Autor: | Staffan |
Hallo,
ergänzend: eigentlich sollten sich die Zahlungsmodalitäten sowohl für die Zinsen als auch die Tilgung aus dem Vertrag nachvollziehbar ergeben.
Ohne diese zu kennen, kann man nur raten. Wenn Du hier mehr sagen kannst, kann man leichter "rechnen".
Eine allgemeine Bemerkung: Bei einem Euriborkredit wird häufig die Zinsberechnung nach act/360 angewandt, d.h. Monate taggenau, das Jahr aber mit 360 Tagen,
so daß bei einem Jahreszins von 7,5% etwa für den Januar die Zinsen (z) mit 31 Tagen für den dann aktuellen Darlehensbetrag (D) anzusetzen wären
$ z= D [mm] \cdot [/mm] 0,075 [mm] \cdot \bruch{31}{360} [/mm] $,
für die folgenden Monate ist das dann entsprechend anzupassen. Ist diese Berechnungsweise nicht vorgesehen, würde für jede monatliche Rechnung gelten:
$ z= D [mm] \cdot [/mm] 0,075 [mm] \cdot \bruch{1}{12} [/mm] $.
Anstelle von 0,075 wäre dann der angemessene Zinssatz einzusetzen.
Ist vertragliche Grundlage der Drei-Monats-Euribor, kann eine Anpassung immer nach Ablauf einer Drei-Monats-Periode erfolgen.
Zur Frage, ob die Berechtigung der Bank zur Zinsanpassung nach eigenem "billigen Ermessen" rechtlich wirksam ist, kann man sich auch nur nach
Kenntnis des Vertrages äußern, käme dann aber in den Bereich einer konkreten Rechtsberatung, die man einem Anwalt überlassen sollte oder sogar müßte
(wobei dieser sich aber anders äußern sollte als zu bemerken, hier sei jemand ausgenommen worden wie eine "Weihnachtsgans". Damit könnte ich rechtlich nichts anfangen.)
Gruß
Staffan
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 18:20 Di 30.01.2018 | Autor: | chrisno |
Mein Rat: gehe zur Verbraucherberatung
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