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(Frage) beantwortet | Datum: | 16:32 Di 05.02.2013 | Autor: | hamma |
Servus, ich soll feststellen ob bei den folgenden Geschäftsvorfälle Neutrale Aufwendung, Zweckaufwendungen, Grundkosten oder Zusatzkosten angefallen sind, die ich entsprechend nummeriert habe.
Leider habe ich keine Lösung dazu und würde mich freuen wenn Ihr es auf Korrektheit überprüfen würdet.
Neutrale Aufwendung(1)
Zweckaufwendungen(2)
Grundkosten(3)
Zusatzkosten(4)
-die Spende an bestechliche Partei. (2), (3)
-der Buchwert 500Euro beträgt. (1)
-Wenn zusätzlich eine Gewerbesteuer-Vorauszahlung von 1100Euro besteht und eine Kfz-Steuer von 300Euro vorliegt. (2), (3)
-Wenn nur 80% der Rohstoffe sofort verbraucht werden. (2), (3), (4)
-wenn die kalkulatorische AfA nur 30000 beträg. (2), (3)
-Wenn die Spende an die Ehefrau des Einzelunternehmers geht.(1)
-Wenn die Wiederbeschaffungspreise der Maschinen um 2000Euro höher als bisher angenommen sind. (1)
-Wenn die tatsächlichen Wagnisverluste 1000 Euro betragen. (2), (3)
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:56 Di 05.02.2013 | Autor: | Josef |
Hallo hamma,
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> Neutrale Aufwendung(1)
Als neutralen Aufwand bezeichnet man in der Kosten- und Leistungsrechnung allgemein den Teil des Aufwands, der keinen Kostencharakter hat (dem keine Kosten gegenüberstehen), also der nicht auf den Betriebszweck gerichtet ist, der in Art und Höhe so außergewöhnlich ist, dass er nicht als Kosten verrechnet wird oder zeitlich einer anderen Periode zufällt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Neutraler_Aufwand
> Zweckaufwendungen(2)
Als Zweckaufwand versteht man im Rechnungswesen und insbesondere in der Kosten- und Leistungsrechnung denjenigen Teil des Aufwands, der direkt auf den Betriebszweck gerichtet ist, und zeitlich in die betrachtete Periode fällt.
Im Gegensatz zum Zweckaufwand unterscheidet man den Neutralen Aufwand, der entweder betriebsfremd, außerordentlich oder periodenfremd ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckaufwand
> Grundkosten(3)
Ein Unternehmen verbucht einen Rohstoffaufwand in Höhe von 100.000 Euro.
Dieser Rohstoffaufwand stellt in derselben Höhe Materialkosten und somit Grundkosten dar.
Auch die Löhne und Gehälter stellen in der Regel Grundkosten dar.
Grundkosten = Zweckaufwand verarbeitete Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Löhne, Gehälter, Versicherungsbeiträge
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/abgrenzungen/abgrenzungen.htm
> Zusatzkosten(4)
Ein Unternehmen nutzt als Bürogebäude eine im Unternehmenseigentum befindliche Immobilie, die bereits 1960 angeschafft wurde und mittlerweile vollständig abgeschrieben ist.
D.h., in der handelsrechtlichen und steuerlichen Gewinnermittlung werden für die Nutzung der Immobilie keine Aufwendungen (weder Mietaufwand noch Abschreibungen) verrechnet.
Für Kostenrechnungszwecke setzt das Unternehmen jedoch eine kalkulatorische Miete in Höhe einer Vergleichsmiete von z.B. 100.000 Euro monatlich an.
Es handelt sich um Zusatzkosten, da diesen kein Aufwand gegenübersteht.
http://www.welt-der-bwl.de/Zusatzkosten
Zusatzkosten kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/abgrenzungen/abgrenzungen.htm
>
> -die Spende an bestechliche Partei. (2), (3)
Ziffer 1
„Eine Spende beispielsweise stellt für das Unternehmen einen Aufwand dar, da in der Höhe des Spendenbetrages liquide Mittel aus dem Unternehmen abfließen. Die Spende ist jedoch eindeutig kein Kostenbestandteil, weil dieser Vorgang zwar vom Unternehmen veranlasst und auch bezahlt wird, er aber mit der Erstellung der eigentlichen Leistung (Produkt, Dienstleistung) nicht zusammenhängt.
Buchungs-Beispiel:
Das Unternehmen leistet eine Spende in Höhe von 500 EUR an das Rote Kreuz.
Buchungssatz:
Betriebsfremde Aufwendungen
500 EUR
Kasse
500 EUR“
http://www.steuerlinks.de/rechnungswesen/lexikon/neutraler-aufwand.html
>
> -der Buchwert 500Euro beträgt. (1)
???
>
> -Wenn zusätzlich eine Gewerbesteuer-Vorauszahlung von
> 1100Euro besteht und eine Kfz-Steuer von 300Euro vorliegt.
> (2), (3)
>
Ziffer 1
Neutraler Aufwand
> -Wenn nur 80% der Rohstoffe sofort verbraucht werden. (2),
> (3), (4)
>
Ziffer 2 und 3
> -wenn die kalkulatorische AfA nur 30000 beträg. (2), (3)
Zweckaufwendungen(2)
Eine Abschreibung eines Anlagegutes ist grundsätzlich ein betriebsbezogener Aufwand - es handelt sich also um Kosten.
http://www.rechnungswesen-verstehen.de/kostenarten/kalkulatorische-abschreibungen.php
> -Wenn die Spende an die Ehefrau des Einzelunternehmers
> geht.(1)
>
> -Wenn die Wiederbeschaffungspreise der Maschinen um
> 2000Euro höher als bisher angenommen sind. (1)
ich neige dazu.
Betriebsfremder Aufwand
>
> -Wenn die tatsächlichen Wagnisverluste 1000 Euro betragen.
> (2), (3)
>
>
Ich neige auch dazu.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 08:06 Mi 06.02.2013 | Autor: | hamma |
danke für deine Hilfestellung und die schnelle Antwort.
Viele Grüße hamma
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 08:51 Mi 06.02.2013 | Autor: | Josef |
Hallo hamma,
> danke für deine Hilfestellung und die schnelle Antwort.
>
Gern geschehen!
Viele Grüße
Josef
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