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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:41 Fr 25.12.2020 | Autor: | jasmin89 |
Aufgabe | Stellen Sie eine Bilanz zusammen:
Sie stehen vor der Eröffnung Ihres eigenen Buchladens. Für die Gründung stehen Ihnen folgende Mittel zur Verfügung:
Alte Registrierkasse € 900,00
Rotes Lesesofa € 1.000,00
Bargeld € 1.100,00
Bankkonto € 20.000,00
Damit Sie die Geschäftstätigkeit aufnehmen können, kaufen Sie bei einem Buchgroßhändler Bücher im Wert von € 7.000,00 auf Kredit. Außerdem benötigen Sie Bücherregale, ein Schreibpult, eine Verkaufstheke und mehrere Sessel. Der Kostenvoranschlag des Tischlers beläuft sich auf € 30.000,00.Auf Ihrem Bankkonto haben Sie € 20.000,00 zusammengespart. Einen Teil dieses Geldes wollen Sie für die Geschäftsausstattung verwenden. € 2.000,00 sollen allerdings als eiserne Reserve auf dem Konto verbleiben. Das Geld in der Kassa sollte ebenfalls noch nicht angetastet werden. Fehlende Mittel wollen Sie mit einem Kredit von der Bank decken. |
Hi, ich bin mir nicht ganz sicher ob ich diese Bilanz richtig zusammengestellt habe. Kann mir mal jemand kurz drüberschauen ob meine Bilanz so richtig ist?
Danke für eine Hilfe :)
[Dateianhang nicht öffentlich]
Dateianhänge: Anhang Nr. 1 (Typ: JPG) [nicht öffentlich]
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(Antwort) fertig | Datum: | 22:37 Fr 25.12.2020 | Autor: | chrisno |
Ich meine, dass das richtig aussieht.
Ich lasse es mal auf teilweise beantwortet, dann schaut es sich vielleicht noch jemand anderes an.
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(Antwort) fertig | Datum: | 14:01 Sa 26.12.2020 | Autor: | Josef |
Hallo,
> Stellen Sie eine Bilanz zusammen:
>
> Sie stehen vor der Eröffnung Ihres eigenen Buchladens.
> Für die Gründung stehen Ihnen folgende Mittel zur
> Verfügung:
> Alte Registrierkasse € 900,00
> Rotes Lesesofa € 1.000,00
> Bargeld € 1.100,00
> Bankkonto € 20.000,00
>
> Damit Sie die Geschäftstätigkeit aufnehmen können,
> kaufen Sie bei einem Buchgroßhändler Bücher im Wert von
> € 7.000,00 auf Kredit. Außerdem benötigen Sie
> Bücherregale, ein Schreibpult, eine Verkaufstheke und
> mehrere Sessel. Der Kostenvoranschlag des Tischlers
> beläuft sich auf € 30.000,00.Auf Ihrem Bankkonto haben
> Sie € 20.000,00 zusammengespart. Einen Teil dieses
> Geldes wollen Sie für die Geschäftsausstattung verwenden.
> € 2.000,00 sollen allerdings als eiserne Reserve auf dem
> Konto verbleiben. Das Geld in der Kassa sollte ebenfalls
> noch nicht angetastet werden. Fehlende Mittel wollen Sie
> mit einem Kredit von der Bank decken.
>
>
>
> [Dateianhang nicht öffentlich]
Für die Geschäftseröffnung muss Eigenkapital vorhanden sein. Daher Buchung: Aus Privatvermögen 20.000 an Eigenkapital = 20.000
Alte Registrierkasse 900 und Lesesofa 1.000 = Inventar 1.900 an Privatentname 1.900
Bargeld = Kasse 1.100 an Privatvermögen 1.100
Bücher = Waren 7.000 an sonstige Verbindlichkeiten 7.000
Der Kostenvoranschlag von 30.000 kann noch nicht gebucht werden, da noch keine Einnahmen und Ausgaben getätigt worden sind. (Belege fehlen).
[mm] \begin{tabular}{c|c}
\hline Privat 20.000 &Eigenkapital 20.000\\
Inventar 1.900 &Privat 1.900\\
Kasse 1.100 &Privat 1.100\\
Ware 7.000 & sontige Verbindlichkeiten 7.000\\
\hline&30.000&30.000\end{tabular}
[/mm]
Viele Grüße
Josef
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:03 Sa 26.12.2020 | Autor: | jasmin89 |
Hi, vielen Dank für die Ausbesserung :)
Muss ich aber nicht noch das Bankkonto (eiserne Reserve 2.000 Euro) berücksichtigen? (Als Aktiva)
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(Antwort) fertig | Datum: | 17:50 Sa 26.12.2020 | Autor: | Josef |
> Hi, vielen Dank für die Ausbesserung :)
>
> Muss ich aber nicht noch das Bankkonto (eiserne Reserve
> 2.000 Euro) berücksichtigen? (Als Aktiva)
Die 2.000 Euro fallen meines Erachtens erst bei tatsächlicher Durchführung des Kostenforanschlags und erhaltener Rechnung an.
> Auf Ihrem Bankkonto haben
> Sie € 20.000,00 zusammengespart. Einen Teil dieses
> Geldes wollen Sie für die Geschäftsausstattung verwenden.
> € 2.000,00 sollen allerdings als eiserne Reserve auf dem
> Konto verbleiben.
Die Privateinnahmen und -ausgaben sind noch zusammenzufassen und als einen Betrag in der Eröffnungsbilanz auszuweisen.
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 04:14 So 27.12.2020 | Autor: | Josef |
Zu Beginn eines Geschäftsjahres ist der bei den einzelnen Bilanzpositionen vorhandene Anfangsbestand in die Konten des Hauptbuches vorzutragen. Anders als bei normalen Geschäftsvorfällen würde beim Saldovortrag ein zweites Konto fehlen, sodass die betreffenden Buchungssätze unvollständig wären und somit nicht verarbeitet werden könnten,. Das System der Doppik würde durchbrochen.
Deshalb greift man in der betrieblichen Praxis auf ein Hilfskonto . das Saldenvortragskonto - zutrück, welches auch als Eröffnungsbilanzkonto bezeichnet wird und die Aktivposten im Haben sowie die Passivposten im Soll aufnimmt.
Das Eröffnungsbilanzkonto ist somit das Spiegelbild der Schlussbilanz des Vorjahres.
Eröffnungsbilanz:
[mm] \begin{tabular}{c|c}
\hline Einrichtungen 1.900 & Eigenkapital 23.000\\
\hline Kasse 1.100\\
\hline Bank 20.000\\
\hline Waren 7.000 & sonstige Verbindlichkeiten 7.000\\
\hline 30.000 & 30.000
&\end{tabular}
[/mm]
Eröffnungsbilanzkonto:
[mm] \begin{tabular}{c|c}
\hline Eigenkapital 23.000 & Einrichtungen 1.900\\
\hline sonstige Verbindlichkeiten 7.000 & Waren 7.000\\
\hline . & Kasse 1.100\\
\hline. & Bank 20.000\\
\hline 30.000 & 30.000
&\end{tabular}
[/mm]
Viele Grüße
Josef
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(Antwort) fertig | Datum: | 08:35 So 27.12.2020 | Autor: | Josef |
Hallo,
ggf. können sonstige Rückstellungen gebucht werden. Es sind aber hierzu besondere Voraussetzungen erforderlich.
Sonstige Rückstellungen buchen
"Weil das abgeschlossene Jahr super gelaufen ist, entschließt ihr euch die längst überfällige Renovierung der Büros nun endlich im ersten Quartal des neuen Jahres in Angriff zu nehmen. Ein Angebot liegt schon vor und ihr rechnet mit ca. 8.000 EUR für die Instandhaltung.
Wichtig ist hierbei, die Voraussetzungen für die Rückstellung erfüllt sein müssen:
Ungewisse Verbindlichkeit? Ja, denn die Rechnung liegt ja noch nicht vor, d.h. Höhe und Fälligkeit sind zwar ungefähr bekannt, aber eben nicht gewiss.
Grund für den Aufwand liegt im abgeschlossenen Jahr? Ja, die Abnutzung ist ja nicht erst heute passiert.
Dreimonatsfrist für Instandhaltung wird eingehalten? Ja, die Renovierung soll im ersten Quartal erfolgen.
Na dann, auf geht’s mit der Buchung der Rückstellung:
Die Rückstellungen stehen wie alle Verbindlichkeiten, auf der rechten Seite der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
Das Konto „Aufwand für Instandhaltung“ ist ein Aufwandskonto und wird über das GuV-Konto gewinnmindernd abgeschlossen. Es steht also auf auch der rechten Seite der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
Buchungssatz:
Aufwand f. Instandhaltung 8.000 EUR (‑SOLL) an Sonstige Rückstellungen 8.000 EUR (+HABEN)"
Quelle:
https://das-unternehmerhandbuch.de/buchhaltung-rueckstellungen-buchen/
Viele Grüße
Josef
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