Istkaufmann < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:46 Do 01.03.2007 | Autor: | SusaSch |
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Hallo
Wir nehmen gerade in der schule die rechtsformen durch.
Meine frage bezieht sich auf den begriff kaufman. Unzwar versteh ich nicht, wann ein betrieb ein kaufmann nach dem HGB ist und wann nicht.
Hierzu ein auszug aus meinem bwl buch,
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein handelsgewerbe betreibt. §1 HGB
Was ein handelsgewerbe ist sagt §1 2 HGB. Danach ist jeder gewerbebetrieb ein handelsgewerbe, der einen nach art und umfang in kaufmännscher weise eingerichteten geschäftsberieb erfordert. Merkmale eines kaufmännisch eingerichteten geschäftsbetriebs sind z.B. doppelte buchführung, bestimmter umsatz, mehrere beschäftigte, produktvielfalt, zahl der betriebsstätten ....
.... Gewerbebetreibende, deren Unternehmen keinen nach art und umfang in kaufmännischerweise eingerichteten geschäftsbetrieb erforderlich macht, sind keine kaufleute.
Daszu gehören kleinbetriebe.
So nun mein problem. Woher weiß ich ob ein geschäft nun ein kaufmann ist (istkaufmann) oder eben nicht (kannkaufmann). Woher weiß ich ob sowas erforderlich ist oder nicht. Oder ab wann ist es erforderlich? Die merkmale des kaufmännisch eingerichteten geschäftsbetrieb haben doch sowohl große als auch kleine unternehmen.Is ein tante emma laden nun ein kaufmann oder nicht? Wie kann man da entscheiden?
Danke schonmal im vorraus
Susi
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Hi Susanne,
ich werde dir mal eine kleine Einführung in die Kaufmannseigenschaften geben, die sollte Licht ins Spiel bringen...*g*:
ISTkaufmann:
Kaufmann kraft kaufmännisch eingerichteten Geschaftsbetriebes nach § 1 HGB. (JEDER der ein Handelgewerbe führt...außgenommen sind "Kleinbetriebe" wie z.B. der Imbissladen -> Hier lohnt es sich nicht z.B. die doppelte Buchführung anzuwenden, also nach Abs.2 keine Handelsgewerbe und kein ISTkaufmann.
KANNkaufmann:
Kaufmann kraft Eintragung ins Handelsregister (zu unterscheiden zwischen HR-A und HR-B-> Kapital- und Personengesellschaften) nach §§ 2 und 3 HGB. Eintragung frewillig. Dies sind i.d.R. größere Unternehmen, mit mehreren Arbeitnehmern, die nach HGB verpflichtet sind, odrnungsgemäß Buch usw. zu führen... siehe wieder § 1 HGB Abs. 1.
Also sind (fast, außgenommen Kleinbetriebe) alle Unternehmen ISTkaufleute, aber nur die sich noch ins HR eintragen, sind auch zusätzlich noch KANNkaufleute.
Ich hoffe jetzt ist alles klar.
LG
Analytiker
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(Frage) beantwortet | Datum: | 15:30 Do 01.03.2007 | Autor: | SusaSch |
Hallo
Das ist nur ein ganz kleiner funke licht, denn so richtig versteh ich das nicht.
In meinem buch steht nämlich zu kannkaufläuten:
Kleinbetriebe sind keine kaufleute im sinne des § 1 HGB und unterliegen daher nicht den vorschrifen des HgB. Kleingewerbebetriebe können sich aber ins HR eintragen lassen. Mit der eintragung erhalten sie kaufmannseigenschaften.
Du hast doch geschrieben, dass istkaufleute zusätzlich kannkaufleute werden oder hab ich da was falsch verstenaden?
Sind kleinbetriebe nur sowas wie imbiss oder so? Tante emma wäre also ein istkaufmann auch ohne eintragung?
Susi
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Oje, dann hast du das falsch verstanden:
Also, wir das Wort schon sagt: KANNkaufmann kann auch der Kleinbetrieb werden, wenn er sich in HR eintragen lässt, das wird er aber i.d.R. NICHT tun...! Da dies nur Sinn bei größeren Betrieben macht. Aber trotzdem ist er kein ISTkaufmann nach § 1 HGB.... KLAR?
LG
Analytiker
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