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Hallo an alle,
Kann z.B Lisa(11) die von Manuela (14) verletzt wurde (durch einen Wutausbruch)Schadensersatz von Manuela verlangen? Würde sich daran etwas ändern , wenn Manuela 14 wäre?
Hoffe ihr könnt mir helfen
danke
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Status: |
(Antwort) fertig | Datum: | 07:19 Do 18.11.2010 | Autor: | Josef |
Hallo bubblegun,
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> Kann z.B Lisa(11) die von Manuela (14) verletzt wurde
> (durch einen Wutausbruch)Schadensersatz von Manuela
> verlangen?
"Vom vollendeten siebten bis zum noch nicht vollendeten achtzehnten Lebensjahr besteht beschränkte Deliktsfähigkeit (§ 828 Abs. 3 BGB).
Das Jugendgerichtsgesetz findet Anwendung bei Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre alt).
Spontanreaktionen sowie Affekt- und Kurzschlusshandlungen sind - im Gegensatz zu Reflexbewegungen - willensgetragen und erfüllen daher den strafrechtlichen Handlungsbegriff."
> Würde sich daran etwas ändern , wenn Manuela
> 14 wäre?
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Manuela ist doch schon 14!
Quellen:
Strafrecht leicht gemacht; Ewald von Kleist Verlag, Berlin
Recht; Abitur LK + GK; Voll Verlag;
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