Schwer zu sagen...Statistik?! < Wahrscheinlichkeitstheorie < Stochastik < Hochschule < Mathe < Vorhilfe
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Aufgabe 1 | Welche Unterschiede bestehen zwischen zählender und messender Abnahmeprüfung? |
Aufgabe 2 | In welchem Fall kann bei sonst gleichen Voraussetzungen (gleiche Werte für akzeptable Qualitätslage, rückweisende Qualitätslage, Produzentenrisiko und Konsumentenrisiko) der Stichprobenumfang kleiner gewählt werden? Begründen Sie die Entscheidung! |
Also ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob ich hier richtig bin mit der Frage. Es ist eigentlich eine Frage aus dem Qualitätsmanagement. Wie auch immer, die erste Frage kann ich beantworten.
Zählende Abnahmeprüfung:
Ermittlung der Anzahl der Fehler in einer Stichprobe. Binäres Prüfmerkmal, d.h. Beschaffenheit eines Elements ist "gut" oder "schlecht" bzw. "defekt" oder "nicht defekt". Prüfmerkmal ist demzufolge bernoulli-verteilt. Gesamtzahl der fehlerhaften Stichprobeneinheiten ist hypergeometrisch verteilt.
Messende Abnahmeprüfung: Qualitätsmerkmal besitzt stetige Verteilung (in der Regel Normalverteilung)
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Also meine Überlegung war jetzt, dass man bei der messenden Abnahmeprüfung die Stichprobenanzahl verkleinern könnte, da ja eh immer die Normalverteilung rauskommt und es also keinen richtigen Unterschied macht, wie groß die Stichprobenanzahl jetzt genau ist.
Bernoulli-Verteilung heißt doch Zufallsverteilung oder? Mit 2 Möglichkeiten? Oder ist das was ich davor gemutmaßt hatte Schwachsinn, weil bei der Bernoulli-Verteilung im Schnitt auch immer eine 1:1 Verteilung rauskäme?
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Status: |
(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 22:20 Di 05.02.2013 | Autor: | matux |
$MATUXTEXT(ueberfaellige_frage)
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