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migrantenkinder: rechtsvorschriften
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:07 Di 24.11.2009
Autor: Wuschlafin

Aufgabe
1. Eine Grundschule hat Kinder aus elf Nationalitäten, die in unterschiedlicher Weise besonders gefördert werden. Um den deutschsprachigen SchülerInnen den Übergang in die Sekundarstufe I zu erleichtern, beschließt das Kollegium, für diese Kinder ab der zweiten Klasse einen Kurs "Frühenglisch" einzurichten, der in kleineren Schritten den Stoff des ersten Halbjahres der dritten Klasse systematisch vermittelt.
a] Pädagogische Plus- und Minuspunkte dieses Ansatzes?
b] Rechtliche Zulässigkeit?

2. Die Lehrerin einer ersten Klasse und der zugeordneten Vorbereitungsklasse arbeiten eng zusammen. Sie planen für die ausschließlich türkischen Kinder der Vorbereitungsklasse, die kaum Deutsch sprechen, den Anfangsunterricht im Lesen und Schreiben auf Türkisch zu beginnen und erst in der zweiten Hälfte des ersten Schuljahres auf Deutsch auszuweiten.
a] Was spricht pädagogisch dafür, was dagegen?
b] Ist das Vorhaben rechtlich zulässig – oder umgekehrt: sogar
gefordert?

3. Die Lehrerin einer dritten Klasse hat zu Beginn des Schuljahres zwei polnisch sprechende Aussiedlerkinder als Seiteneinsteiger in ihre Klasse bekommen. Da beide am Ende des Schuljahres noch nicht die erwarteten Deutschkenntnisse haben, beschließt die Lehrerin, sie zur weiteren Förderung ein Jahr zurückzustellen.
a] Pädagogisches Pro und Contra?
b] Rechtlich zulässig?
4. An einer sechszügigen Gesamtschule kommen 20% der SchülerInnen aus Italienisch sprechenden Familien. 22 Eltern der 5. Klassen beantragen, dass für ihre Kinder Englisch als erste Fremdsprache durch Italienisch ersetzt wird.
a] Pädagogisch sinnvoll?
b] Rechtlich zulässig oder sogar verpflichtend?

5. In einer zweiten Klasse sind sieben Spanisch sprechende Kinder. Die Eltern beantragen bei der Schulleiterin ein Zusatzangebot Spanisch zusätzlich zum regulären Unterricht, um die Sprachfähigkeit in der Muttersprache zu erhalten. Die Schulleiterin befürchtet, dass die Aneignung der deutschen Sprache durch ein solches Nebeneinander gestört wird und dass ihr Stunden für die deutschsprachigen Kinder verloren gehen.
a] Welche Argumente sprechen für die eine oder andere Position?
b] Rechtliche Vorgaben?

6. Im Einzugsbereich der Schule X kommt je ein Viertel der Kinder aus türkischen bzw. aus Polnisch sprechenden Aussiedlerfamilien. Die meisten Kinder sprechen kaum Deutsch. Um die Aneignung der deutschen Sprache gezielt zu fördern und um soziale Spannungen abzubauen, plant die Schulleiterin für das kommende erste Schuljahr zwei deutsche und je eine türkische und eine polnische Klasse als Parallelzug über die Grundschulzeit.
a] Inwiefern pädagogisch sinnvoll, inwiefern problematisch ?
b] Rechtlich zulässig – oder sogar gefordert?

vll könnte mir einer dabei helfen?
Nur kurze stichpunkte oder so...

LG Wuschel

        
Bezug
migrantenkinder: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 11:16 Di 24.11.2009
Autor: angela.h.b.


> vll könnte mir einer dabei helfen?
>  Nur kurze stichpunkte oder so...

Hallo,

wie ich sehe, bist Du nicht ganz neu im Forum, solltest also wissen, daß hier von Dir eigene Lösungsansätze erwartet werden.

Hier könnte dies so ablaufen: Du erzählst mal, was Du Dir bisher überlegt hast und benennst jeweils Deine Probleme und Zweifel.

Weiter wäre ein Hinweis darauf, in welchem Rahmen diese Aufgabe zu bearbeiten ist, und auf welche (Rechts- und sonstige) Kenntnisse Du zurückgreifen kannst, sicher sinnvoll.

Dann könnte vielleicht jemand, der sich auskennt,  stichpunktartig ergänzen.

Es ist jedoch nicht geplant, daß hier die Arbeit für Dich erledigt wird, die eigentlich Du tun sollst.

Gruß v. Angela



Bezug
        
Bezug
migrantenkinder: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 21:37 Di 24.11.2009
Autor: alex15


> 1. Eine Grundschule hat Kinder aus elf Nationalitäten, die
> in unterschiedlicher Weise besonders gefördert werden. Um
> den deutschsprachigen SchülerInnen den Übergang in die
> Sekundarstufe I zu erleichtern, beschließt das Kollegium,
> für diese Kinder ab der zweiten Klasse einen Kurs
> "Frühenglisch" einzurichten, der in kleineren Schritten
> den Stoff des ersten Halbjahres der dritten Klasse
> systematisch vermittelt.
>  a] Pädagogische Plus- und Minuspunkte dieses Ansatzes?

+ Es ist nur ein Angebot also ist es jedem überlassen ob er es nutz oder nicht!

>  b] Rechtliche Zulässigkeit?

?,Ich verstehe Deine Frage nicht.Warum sollten sich Lehrer durch ein Zusatzangebot in Probleme mit dem Gesetz bringen?

> 2. Die Lehrerin einer ersten Klasse und der zugeordneten
> Vorbereitungsklasse arbeiten eng zusammen. Sie planen für
> die ausschließlich türkischen Kinder der
> Vorbereitungsklasse, die kaum Deutsch sprechen, den
> Anfangsunterricht im Lesen und Schreiben auf Türkisch zu
> beginnen und erst in der zweiten Hälfte des ersten
> Schuljahres auf Deutsch auszuweiten.
>  a] Was spricht pädagogisch dafür, was dagegen?

Ich bin zwar kein Rechter aber ich halte es für sinnvoll den Unterricht ganz auf Deutsch zu führen, aber in leichterem Deutsch.

>   Ist das Vorhaben rechtlich zulässig – oder
> umgekehrt: sogar
>  gefordert?

Erst muss ganz klar das Ministerium bzw. Frau Sommer gefragt werden.

> 3. Die Lehrerin einer dritten Klasse hat zu Beginn des
> Schuljahres zwei polnisch sprechende Aussiedlerkinder als
> Seiteneinsteiger in ihre Klasse bekommen. Da beide am Ende
> des Schuljahres noch nicht die erwarteten Deutschkenntnisse
> haben, beschließt die Lehrerin, sie zur weiteren
> Förderung ein Jahr zurückzustellen.
>  a] Pädagogisches Pro und Contra?

Contra ist natürlich, dass die Kinder bestimmt schon Freunde gefunden haben, an die sie sich wenden können.Pro auf jeden Fall wäre die Förderung der deutschen Sprache!

>  b] Rechtlich zulässig?

Kurz und knackig:ja

>  4. An einer sechszügigen Gesamtschule kommen 20% der
> SchülerInnen aus Italienisch sprechenden Familien. 22
> Eltern der 5. Klassen beantragen, dass für ihre Kinder
> Englisch als erste Fremdsprache durch Italienisch ersetzt
> wird.
>  a] Pädagogisch sinnvoll?

In Südländischenfamilien ( wie meine zum Beispiel) wird häufig deren Sprache genutz. Daher meine ich ein Kurs für Italienisch ja aber sonst nichts.

>  b] Rechtlich zulässig oder sogar verpflichtend?

   Verpflichtet ist die Schule nicht, außer das Ministerium schreibt es vor.Und wie auch schon oben geschrieben,erstmal muss Frau Sommer gefragt werden.


> 5. In einer zweiten Klasse sind sieben Spanisch sprechende
> Kinder. Die Eltern beantragen bei der Schulleiterin ein
> Zusatzangebot Spanisch zusätzlich zum regulären
> Unterricht, um die Sprachfähigkeit in der Muttersprache zu
> erhalten. Die Schulleiterin befürchtet, dass die Aneignung
> der deutschen Sprache durch ein solches Nebeneinander
> gestört wird und dass ihr Stunden für die
> deutschsprachigen Kinder verloren gehen.
>  a] Welche Argumente sprechen für die eine oder andere
> Position?
>  b] Rechtliche Vorgaben?

Bitte oben gucken

> 6. Im Einzugsbereich der Schule X kommt je ein Viertel der
> Kinder aus türkischen bzw. aus Polnisch sprechenden
> Aussiedlerfamilien. Die meisten Kinder sprechen kaum
> Deutsch. Um die Aneignung der deutschen Sprache gezielt zu
> fördern und um soziale Spannungen abzubauen, plant die
> Schulleiterin für das kommende erste Schuljahr zwei
> deutsche und je eine türkische und eine polnische Klasse
> als Parallelzug über die Grundschulzeit.
>  a] Inwiefern pädagogisch sinnvoll, inwiefern
> problematisch ?
>  b] Rechtlich zulässig – oder sogar gefordert?

zu a)Würde ich nicht machen, da -insbesondere in Deutschland- das soziale Leben gefördert wird.
zu b)Frau Sommer fragen...



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